Wallboxen und Ladestationen bei Ravensburg

Wir bringen Elektromobilität in Oberschwaben in Fahrt

Von Bad Waldsee aus sind wir Ihr Partner, wenn es darum geht, E-Mobilität schon heute in Fahrt zu bringen. Ob Wallboxen für Privathaushalte, intelligente Ladelösungen für Wohnanlagen oder die Förderung von E-Mobility für Ihr Unternehmen: Wir haben die Expertise, um Sie bei allen Themen im Zusammenhang mit Elektromobilität kompetent zu beraten. Gerne übernehmen wir auch die Installation, Einweisung und Wartung in Ravensburg, Ulm, Friedrichshafen am Bodensee, Sigmaringen und dem Rest Oberschwabens. Mit unseren qualifizierten Fachkräften sind wir Ihre Top-Adresse für professionelle E-Mobility-Ladeinfrastrukturen – ganz egal ob zu Hause, im Gewerbe oder in der Industrie.

Elektroladesäule für Industrie, Hotels und Zuhause

Bei uns erhalten Sie ein umfassendes Serviceangebot aus einer Hand: Unser Team steht Ihnen in Oberschwaben zwischen Bodensee und Allgäu von der Planung über die Installation bis hin zur Betreuung Ihrer E-Auto-Ladestation kompetent zur Seite. Ebenso unterstützen wir Sie im Rahmen der Wartung und der Abrechnung der Elektroauto-Ladesäulen.

Beratung und Planung

  • Bedarfsanalyse
  • Prüfung der Anlagen vor Ort
  • Konzepterstellung
  • Prüfung Netzanschluss
  • Fördermöglichkeiten der Ladeinfrastruktur
  • Angebotserstellung

Errichtung der Ladeinfrastruktur

  • Beschaffung und Lieferung
  • Installation und Anschluss der Ladeinfrastruktur
  • Inbetriebnahme der Ladetechnik
  • Einweisung der Nutzer

Service und Wartung

  • Regelmäßige Wartung der Ladepunkte
  • Service
  • Störungsbeseitigung (24/7)
  • Lastmanagement (Leistungsregelung der einzelnen Ladepunkte)
  • Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV V3

Abrechnung der Ladevorgänge

  • Backend-Anbindung (Weboberfläche – Online-Anbindung)
  • Betrieb, Auswertung und Abrechnung der Ladevorgänge

Elektroauto aufladen in Wohnanlagen und Gewerbebetrieben

Wir bieten die passende Lösung für alle, die Ihr Elektroauto unkompliziert aufladen möchten. Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände: Unser E-Mobility-Team entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das perfekt zu Ihren Ansprüchen passt.

Wallbox an einer Wand im Vordergrund. Im Hintergrund Mann mit Tablet.

Privatbereich

Die Tankstelle in der eigenen Garage. Was bisher nur ein Traum war, wird mit E-Mobility und dem eigenen Elektroauto oder Hybridauto endlich Wirklichkeit. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie Ihren kompetenten Partner für E-Mobility im privaten Bereich jetzt schon ganz in Ihrer Nähe.

Zuhause laden

Wallbox von Elektro Kessler in einer Tiefgarage

Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser

Wir gestalten Ladeinfrastrukturen für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser mit eigenen Wallboxen für jeden Stellplatz in der Tiefgarage und den Außenstellplatz. Wir stehen Ihnen gerne in technischer Sicht und bei rechtlichen Fragen zur Seite.

Ladestation planen

E-Auto von Elektro Kessler steht an Ladestation

Hotels, Gewerbe und Industrie

Sie möchten Wallboxen und Ladestation an Ihrem Hotel, Gewerbe oder Industriebetrieb installieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Von der Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes bis zur Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme, von der Ladeinfrastruktur für Ihre gesamte Unternehmensflotte bis zur einzelnen Ladesäule für Mitarbeitende.

E-Mobilität entdecken

Förderung von Elektromobilität und Wallbox

Mit den aktuellen Fördermöglichkeiten für Elektromobilität rund um Ladesäulen, Ladestationen und Wallboxen erhalten Sie von Anfang an ordentlich finanziellen Rückenwind. Ob KFW-Bank, BMVI oder L-Bank, die Fördermöglichkeiten für einen Zuschuss für Ihre Ladeinfrastruktur sind vielseitig. Wir beraten Sie gerne ganz unverbindlich und stellen gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Förderung zusammen.

  • Bis 2025 soll jedes Jahr von Februar – April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von 3 Monaten veröffentlicht werden
  • Die Förderquote beträgt bis zu 60% pro Ladepunkt, die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem bestimmten Maximalförderbetrag gedeckelt ist
  • Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen, sowie der dazugehörige Netzanschluss
  • Hierbei ist nach oben keine Begrenzung der Ladeleistung festgelegt
  • Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein
  • Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen
  • Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Zum Förderprogramm

Online Antragstellung

  • Die Antragstellung ist ab dem 01.12.2021 möglich
  • Sie erhalten 1000€, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen/leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben (Bestand oder Neuinstallation)
  • Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) und E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1))
  • Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug aufweisen
  • Sie erhalten zusätzlich 500€ für die Installation einer Wallbox, in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeuges
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben, zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren

Mehr zur Förderung

Antrag online stellen

  • Die Antragstellung ist bis spätestens 30. Juni 2024 möglich
  • Der Fördersatz beträgt 40%, jedoch maximal 2.500€ je öffentlich zugänglichem Ladepunkt oder Ladeplatz in WEG
  • Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mind. 5.500€ (Fördermindesthöhe)
  • Gefördert wird die Installation bzw. das Leasen, Mieten oder Contracten von Ladestationen inkl. Netzanschluss (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen)
  • Gefördert wird auch die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur, für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Die Ladeinfrastruktur muss für mindestens 3 Jahre an einem Standort in Baden-Württemberg betrieben werden (Leasing, Miete oder Contracting: 3 Jahre Mindestlaufzeit)
  • Jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Wechselstromladen muss mindestens eine Steckdose oder Fahrzeugkupplung des Typs 2 besitzen und jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Gleichstromladen muss eine Kupplung des Typs Combo 2 besitzen
  • Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft

Informationen zur Elektromobilität

Bei Ladestationen unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Ladearten: AC-Ladestationen (Wechselstrom) und DC-Ladestationen (Gleichstrom). Bei AC-Ladestationen sind Ladeleistungen zwischen 3,7 und 44 kW möglich. Der Wechselstrom wird innerhalb des Elektrofahrzeuges mit Hilfe eines Gleichrichters in Gleichstrom umgewandelt, da die Batterie mit Gleichstrom geladen wird. Im Falle der DC-Ladestationen wird der Strom bereits innerhalb der Ladestation in Gleichstrom umgewandelt. Bei dieser Ladeart sind Ladeleistungen bis 350 kW möglich. Aus diesen Gründen sind diese Ladestationen auch dementsprechend kostenintensiver. DC-Ladestationen finden vor allem an Autobahnraststätten Anwendung, da an diesen Standorten ein schneller Ladevorgang erwartet wird. Im städtischen Bereich hat sich die AC-Ladestation als Standard etabliert.

Ja, jede Ladestation benötigt ihren eigenen Stromkreis.

Ein Kleinwagen mit einer 22 kWh Batterie kann zum Beispiel mit einer 22 kW Heimladestation in rund einer Stunde wieder aufgeladen werden, wenn der Lader an Bord des Fahrzeugs das Laden mit 22 kW unterstützt. Das gleiche Fahrzeug kann aber auch mit einer 3,7 kW Heimladestation aufgeladen werden.
Es ist sinnvoll, die Ladeleistung Ihrer Heimladestation an die des Fahrzeugs anzupassen. Eine Heimladestation mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW bietet Ihnen die größtmögliche Flexibilität, denn hiermit können Sie alle Elektroautos laden. Ganz gleich, ob diese einen 3,7 kW, 11 kW oder 22 kW Lader an Bord haben.

Grundsätzlich ja, allerdings sind normale Haushaltssteckdosen bzw. deren Zuleitungen in der Regel nicht für eine solche Dauerbelastung ausgelegt. Deshalb sollte die Ladung an einer normalen Haushaltssteckdose nur im Notfall erfolgen. Für die normale Ladung zu Hause empfehlen wir ausdrücklich das Laden mit einer speziell dafür entwickelten Ladesäule oder Wandladestation bzw. Wallbox. Diese sind mit unterschiedlichen Ladeleistungen erhältlich.

IEC 60364-7-722 bzw. DIN VDE 0100-722:

Diese Norm stellt Anforderungen an die Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen, speziell für die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen. Diese Norm ist für den Errichter der Anlage verpflichtend! Die Anforderungen an den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind: Ladestation mit einer Steckdose oder Fahrzeugkupplung nach der Normenreihe IEC 62196 bzw. DIN EN 62196 (also Typ1- bzw. Typ2-Steckvorrichtung):

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ B oder
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ A in Verbindung mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung im Fall von Gleichfehlerströmen > 6 mA

Weltweit sind insgesamt drei Steckertypen für das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom von der IEC (International Electrotechnical Commission) genormt. In Europa wurde der sogenannte IEC Typ 2 als Standard-Ladestecker definiert, mit welchen sowohl an 230 V als auch an 400 V geladen werden kann.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass in Deutschland pro Tag durchschnittlich nur zwischen 40 km und 60 km in einem PKW zurückgelegt werden. In Europa fahren 80% der Bevölkerung nicht mehr als 80 km am Tag. Nur 4% der Deutschen fahren täglich mehr als 160 km am Tag. Zudem steht ein durchschnittliches Fahrzeug täglich rund 23 Stunden. Elektroautos können also hervorragend überall dort geladen werden, wo sie stehen.

Ladeeinrichtungen jeder Art für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen, so § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung. Zudem ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig, wenn die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 KW je elektrischer Anlage überschreitet. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern.

Sie können überall laden, wo sie Ihr Auto parken. Mit einem Elektroauto benötigen Sie keine Tankstellen mehr, sondern nutzen ihre eigene, private oder eine der vielen Ladestationen im öffentlichen Bereich. Sie können Ihr Auto bequem zu Hause über Nacht vollladen, oder auch an Ihrem Arbeitsplatz. Zusätzlich werden immer mehr öffentliche Ladepunkte und Schnelllader aufgebaut. Mit einem Stromvertrag von Ihrem Stromversorger können Sie dann dort laden.

Abhängig von der Leistung Ihres Autos (Vergleich Tesla) lädt die Batterie Ihres Fahrzeugs in 30 Minuten wieder zu 80% auf und damit haben Sie je nach Fahrzeugmodell von 350 km bis 380 km Reichweite. Grundsätzlich gilt: das Auto lädt während Sie schlafen, arbeiten oder einkaufen. Deshalb ist es gar nicht so relevant, wie lange ein Ladevorgang dauert. Relevant ist vielmehr, wie viele Kilometer Sie pro Tag maximal fahren und ob Sie morgens mit einer vollen Batterie diese Distanz schaffen. Für Langstrecken haben Sie zukünftig Schnellader an den Autobahnen.

Das Elektroauto mit dem Strom der eigenen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zu laden, ist eine lohnende Sache. Immerhin kann eine PV-Anlage mit einer Leistung von 5 kWp jährlich bis zu 5000 kWh (Kilowattstunden) Strom liefern. Liegt der Energieverbrauch Ihres Elektroautos bei 17 kWh/100 km, fahren Sie fast 2.500 km im Monat emissionsfrei. Für die Ladung des Elektroautos mit PV-Strom bedankt sich also nicht nur das ökologische Gewissen, sondern auch Ihre Brieftasche.

Grundsätzlich kann Energie aus dem Fahrzeug zurück in das Stromnetz eingespeist werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Ladetechnik des Fahrzeugs als auch die Ladeinfrastruktur dies unterstützen.
Hierin liegt auch für die Energiepolitik eine riesige Chance gerade im Zusammenhang mit der effektiven Nutzung regenerativer Energie. So können Elektrofahrzeuge als Pufferspeicher für regenerative Energie dienen und Lastspitzen im Stromnetz durch die Einspeisung aus Elektrofahrzeugen ausgleichen. Heute werden diese Lastspitzen noch durch Atomkraftwerke oder Kraftwerke, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, ausgeglichen. Bei einer entsprechend ausgebauten Ladeinfrastruktur und großen Verbreitung von Elektrofahrzeugen wäre die Energieeinspeisung aus Elektrofahrzeugen zum Ausgleich von Lastspitzen wesentlich umweltfreundlicher. Durch entsprechende Programmierung der Bordelektronik und Nutzervorgaben wird sichergestellt, dass das Fahrzeug immer ausreichend geladen bleibt. Zurzeit wird noch an Umsetzungsmodellen gearbeitet und im Rahmen von Pilotprojekten getestet.

Mit fortschreitender Entwicklung der Elektromobilität auf unseren Straßen müssen viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Dies wiederum stellt Herausforderungen an die Ladeinfrastruktur. Wenn also zukünftig Mitarbeiter, Kunden und Gäste bei Ihnen laden möchten, werden Spitzenzeiten auftreten, an denen diese Ladungen stattfinden. In diesen Zeiten sollte entsprechend viel Ladeleistung zur Verfügung stehen. Damit die Energieversorgung problemlos und zuverlässig erfolgt, ist ein intelligentes Lastmanagement erforderlich. Es garantiert Betriebssicherheit und erhöht die Verfügbarkeit der Ladepunkte. Solange ausreichend Strom für alle angeschlossenen Fahrzeuge zur Verfügung steht, können diese mit voller Leistung laden. Überschreitet die Summe der Ströme aller genutzten Ladepunkte die Vorgabe des maximalen Stromwertes, greift das Lastmanagement ein. Die Ladeströme für die genutzten Ladepunkte werden reduziert. Es wird sichergestellt, dass an jedem Ladepunkt der Wert des einstellbaren Mindeststroms nicht unterschritten wird.

  • Möglichkeit 1: Sie schließen einen Vertrag mit einem Mobilitätsanbieter, der entweder selbst Betreiber von Ladestationen ist und/oder der mit anderen Betreibern im Rahmen einer Roamingpartnerschaft zusammenarbeitet. Sie können sich dann mit der Smart-Phone-App des Anbieters an den Ladestationen autorisieren und Ihr Fahrzeug laden. Abgerechnet wird über das im Vertrag vereinbarte Bezahlmittel.
  • Möglichkeit 2: Sie Scannen den vom Betreiber an der Ladestation aufgebrachten QR-Code mit ihrem Smart-Phone. Alternativ können sie die NFC-Funktion des Handys nutzen oder die URL einer mobilen Webseite in ihren Browser eingeben.
    Sie können dann auf einer mobilen Webseite den Ladevorgang nach der Eingabe des Zahlmittels (z.B. Kreditkarte) starten.
  • Möglichkeit 3: Alternativ zur o.g. Smart-Phone-App (Möglichkeit 1) werden heute auch RFID-Ladekarten genutzt. Betreiber und Nutzer sollten vor der Verwendung solcher Karten aber die Datenschutz-Risiken abwägen. Häufig werden daher diese Ladekarten nur für kostenfreie Ladevorgänge verwendet.

Mit einem Stromspeichersystem von z.B. E3DC oder Testvolt können Sie Ihren Eigenverbrauch erhöhen und bis zu 75 % autark vom Stromnetz sein. Die integrierte Notstromfunktion ermöglicht Ihnen auch die Stromversorgung Ihres Gebäudes, selbst wenn das Stromnetz mal ausfallen sollte. Eine echte Win-win-Situation für Sie: Sie sparen wertvolle Energie und haben eine sichere Stromversorgung. 

Durch die PV-Anlage wird Ihr Speichersystem konstant nachgeladen, wodurch Sie Ihr Gebäude mehrere Tage ohne Strombezug von außen mit Energie versorgen können. 

Sollte die Laufzeit der garantierten Einspeisevergütung bereits abgelaufen sein, können Sie mit einem Stromspeichersystem die Lebensdauer Ihrer PV-Anlage verlängern. Auch hier gilt es, das Speichersystem optimal auf die vorhandene Anlage abzustimmen. Wir beraten Sie gerne zum Thema Photovoltaikanlage, Stromspeichersystem und E-Mobility und helfen Ihnen, die für Sie passende Auswahl des Systems zu treffen.

Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug über eine Photovoltaikanlage zu laden, lohnt sich doppelt. In unserer Region kann eine PV-Anlage mit einer Leistung von z. B. 4 kWp jährlich bis zu 4.000 kWh liefern. Gehen wir von einem Energieverbrauch Ihres neuen E-Autos von z. B. 20 kWp aus, fahren Sie durch das Laden über die Solaranlage bis zu 1.700 km im Monat emissionsfrei. Und das mit Strom gewonnen aus der kostenlosen Kraft unserer Sonne. Da freut sich Ihr ökologisches Gewissen genauso stark wie Ihre Brieftasche.

Aufgrund der weiterhin sinkenden Einspeisungsvergütung und der anstehenden weiteren Kostensteigerung für den Strombezug wird es immer interessanter, auf den Eigenverbrauch zu setzen. Das bedeutet, anstatt den selbst produzierten Strom zu einem niedrigen Preis an Energieversorger weiterzuverkaufen, sollte es Ihr Ziel sein, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Durch den Einsatz intelligenter Verbrauchsregler in Verbindung mit einer Wallbox bzw. Ladestation können Sie Ihren Eigenverbrauch deutlich erhöhen.

Kombinieren Sie Ihre PV-Anlage mit Ihrer Ladestation, können Sie im Durchschnitt für das Laden Ihres E-Autos von einem Solarstromanteil von 50 % ausgehen. Allerdings ist dies stark von Ihrem Nutzungsverhalten abhängig. Daher empfehlen wir, die Größe der Anlage so auszulegen, dass der erhöhte Bedarf sicher gedeckt werden kann. Planen Sie also die Anschaffung einer Photovoltaikanlage noch ohne Elektroauto, sollte die Anlage dennoch jetzt schon entsprechend dimensioniert werden. So steht einem späteren Umstieg auf E-Mobility inklusive Laden mit Solarstrom nichts mehr im Weg.

Informationsvideo eines Kunden über unsere Technik in seiner Tiefgarage:

Viedeo vom Hersteller MENNEKES über Ladelösungen für Unternehmen und Gewerbetreibende: