Mit finanziellem Turbo zur E-Mobility.

Aktuelle Möglichkeiten der Förderung
von Wallboxen & Co.

Sie sind am Überlegen, auf E-Mobilität umzusteigen, sind sich aber wegen der Anfangskosten noch nicht zu 100 Prozent sicher? Mit den aktuell möglichen Förderungen für Ladestationen, wie z. B. einer Wallbox, erhält Ihr E-Auto von Anfang an ordentlich finanziellen Rückenwind. Ob KFW-Bank, BMVI oder L-Bank, die Fördermöglichkeiten für einen Zuschuss für Ihre Ladeinfrastruktur sind momentan recht vielfältig. Informieren Sie sich hier über aktuelle Förderprogramme zur E-Mobility oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne ganz unverbindlich und stellen gemeinsam mit Ihnen die für Sie passenden Förderungspakete zusammen.

KFW-Bank: Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen
  • Die Förderquote beträgt bis zu 70% pro Ladepunkt, die mit 900€ Maximalförderbetrag gedeckelt ist
  • Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Hierbei ist eine maximale Ladeleistung von 22 kW festgelegt
  • Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein
  • Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm

KfW-Zuschussportal zur Antragstellung

BMVI: Förderprogramm „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“
  • Die Antragstellung für Neuerrichtungen endet am 18.01.2022
  • Die Förderquote beträgt bis zu 60% pro Ladepunkt, die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem bestimmten

Maximalförderbetrag gedeckelt ist

  • Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen, sowie der dazugehörige Netzanschluss
  • Hierbei ist nach oben keine Begrenzung der Ladeleistung festgelegt
  • Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein
  • Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen
  • Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm

Easy-Online Förderportal zur Antragstellung

L-Bank: BW-e-Solar-Gutschein
  • Die Antragstellung ist ab dem 01.12.2021 möglich
  • Sie erhalten 1000€, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen/leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben

(Bestand oder Neuinstallation)

  • Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) und E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1))
  • Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug aufweisen
  • Sie erhalten zusätzlich 500€ für die Installation einer Wallbox, in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeuges
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften,

die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben, zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm:

L-Bank + Antragstellung

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Unser Leistungsportfolio

Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren +49 (0) 7524 9740-50

Partner & Kunden

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Im Ballenmoos 24/1
88339 Bad Waldsee

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Auftragsannahme Abt. Elektrotechnik
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