Mit finanziellem Turbo zur E-Mobility.

Aktuelle Möglichkeiten der Förderung
von Wallboxen & Co.

Sie sind am Überlegen, auf E-Mobilität umzusteigen, sind sich aber wegen der Anfangskosten noch nicht zu 100 Prozent sicher? Mit den aktuell möglichen Förderungen für Ladestationen, wie z. B. einer Wallbox, erhält Ihr E-Auto von Anfang an ordentlich finanziellen Rückenwind. Ob KFW-Bank, BMVI oder L-Bank, die Fördermöglichkeiten für einen Zuschuss für Ihre Ladeinfrastruktur sind momentan recht vielfältig. Informieren Sie sich hier über aktuelle Förderprogramme zur E-Mobility oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne ganz unverbindlich und stellen gemeinsam mit Ihnen die für Sie passenden Förderungspakete zusammen.

KfW-Bank: Solarstrom für Elektroautos 442 (nicht öffentlich)
  • Die Antragstellung ist ab dem 26.09.2023 möglich
  • Es gibt einen Zuschuss bis zu 10.200€ für den Kauf und Anschluss von Ladestation (mind. 11kW), Photovoltaikanlage (mind. 5kWp)
    und Solarstromspeicher (mind. 5kWh)
  • Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
    • für die Ladestation: 600€ pauschal oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200€ pauschal
    • für die Photovoltaikanlage: 600€ pro kWp, maximal 6.000€
    • für den Solarstromspeicher: 250€ pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000€
  • Es werden nur Privatpersonen gefördert, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen, sowie ein vollelektrisches Elektroauto
    besitzen/leasen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm

KfW-Zuschussportal (Antragstellung)

BMVI: Förderprogramm „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“
  • Bis 2025 soll jedes Jahr von Februar – April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von 3 Monaten veröffentlicht werden
  • Die Förderquote beträgt bis zu 60% pro Ladepunkt, die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem bestimmten

Maximalförderbetrag gedeckelt ist

  • Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen, sowie der dazugehörige Netzanschluss
  • Hierbei ist nach oben keine Begrenzung der Ladeleistung festgelegt
  • Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein
  • Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen
  • Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm

Easy-Online Förderportal zur Antragstellung

L-Bank: BW-e-Solar-Gutschein
  • Die Antragstellung ist ab dem 01.12.2021 möglich
  • Sie erhalten 1000€, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen/leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben

(Bestand oder Neuinstallation)

  • Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) und E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1))
  • Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug aufweisen
  • Sie erhalten zusätzlich 500€ für die Installation einer Wallbox, in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeuges
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften,

die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben, zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm (Antragstellung)

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

L-Bank: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
  • Die Antragstellung ist bis spätestens 30. Juni 2024 möglich
  • Der Fördersatz beträgt 40%, jedoch maximal 2.500€ je öffentlich zugänglichem Ladepunkt oder Ladeplatz in WEG
  • Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mind. 5.500€ (Fördermindesthöhe)
  • Gefördert wird die Installation bzw. das Leasen, Mieten oder Contracten von Ladestationen inkl. Netzanschluss
    (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen)
  • Gefördert wird auch die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur, für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten
    in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Die Ladeinfrastruktur muss für mindestens 3 Jahre an einem Standort in Baden-Württemberg betrieben werden
    (Leasing, Miete oder Contracting: 3 Jahre Mindestlaufzeit)
  • Jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Wechselstromladen muss mindestens eine Steckdose oder Fahrzeugkupplung
    des Typs 2 besitzen und jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Gleichstromladen muss eine Kupplung des Typs Combo 2 besitzen
  • Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts,
    Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein,
    Genossenschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG),
    Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm (Antragstellung)

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