Mit dem Konjunkturpaket zur Förderung von Elektromobilität der Bundesregierung bekommt die E-Mobility-Thematik einen echten Boost. Neben der erhöhten Kaufprämie für den Erwerb eines E-Autos sollen 500 Millionen Euro in den Ausbau privater Ladesäulen fließen. Ein durchaus nachvollziehbarer Schritt, nachdem die neu zugelassenen Elektroautos in deutschen KFZ-Zulassungsstellen zuletzt einen deutlichen Zuwachs verzeichnen konnten. Denn klar ist, wer sein E-Auto nicht laden kann, wird sich auch keines kaufen. Und dazu gehört es für die meisten, das Auto am liebsten bequem zu Hause zu laden.
Wollen wir in Deutschland beim Thema E-Mobility ein starkes Zeichen setzen und deutlich mehr E-Autos auf die Straßen bringen, müssen wir die Ladeinfrastruktur für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser vorantreiben. Bestmöglich natürlich mit einer eigenen Wallbox für jeden Stellplatz in der Tiefgarage bzw. auf dem Außenstellplatz. Aus technischer Sicht stellt dies kein Problem dar. Im Vergleich zum Laden über eine gewöhnliche Steckdose bietet die Installation solcher Wallboxen mehr Sicherheit sowie eine deutliche Zeitersparnis. Da es sich allerdings beim Einbau um einen Eingriff in das Wohneigentum handelt, müssen unterschiedliche rechtliche Aspekte beachtet werden, bevor die Ladetechnik installiert werden kann. Zu Ihrem Glück haben Sie mit uns einen Partner zur Seite, der sich mit seinen Experten sowohl um die fachmännische Installation der Ladetechnologie kümmert, als auch beim Thema Gesetzgebung Ihnen beratend und unterstützend zur Seite steht.
Eine Wallbox lädt nicht nur schneller, sie bietet auch in Verbindung mit einer separat abgesicherten Zuleitung eine größere Sicherheit
Jede Wallbox braucht ihren eigenen FI-Schalter, der in den meisten Wallbox-Modellen allerdings bereits integriert ist
Mit der Ende 2020 beschlossenen Reform des WEG bedürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum in einem Mehrfamilienhaus nur noch einer einfachen Mehrheit der Miteigentümer*innen – also auch der Einbau von Ladestationen für Elektroautos
Grundsätzlich haben Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ladeinfrastruktur auf eigene Kosten errichten und installieren zu lassen, sofern die Parkplätze fest zugeordnet sind
Ermittlung des Bedarfs durch Gespräch mit der Hausverwaltung oder den Vertretern der Wohnungseigentümer
Klärung der Möglichkeiten für die Liegenschaft mit den vorhandenen Anschlusswerten durch Austausch mit dem zuständigen Energieversorger
Planung der neuen Ladeinfrastruktur anhand des Bedarfs und der Möglichkeiten
Vorschläge über eventuellen Ausbau der Energieversorgung für optimalen Ladestrom
Erstellung eines Konzepts für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit des Gebäudes
Unser Ziel: Nutzung des vorhandenen Hausanschlusses mit einem intelligenten Lastmanagement für die neuen Ladestationen für komfortables Laden
Beratung bei der Auswahl der geeigneten Ladestationen
Ausschließlicher Einsatz von Premium-Ladestationen der Marken Mennekes, Alfen, ABL oder E3DC
Beantragung der neuen Infrastruktur nach Beschluss der WEG beim zuständigen Energieversorger
Fachmännische Installation und Inbetriebnahme der Anlage durch unsere E-Mobility-Monteure
Persönliche Einweisung der Nutzer sowie Abnahme der Anlage nach der Installation
Angebot jährlicher Wartungen und Inspektionen für störungsfreien Betrieb
24/7 Notdienst für schnelle Hilfe im Notfall
Unterstützung bei der Abrechnung der Ladevorgänge gemeinsam mit unseren Partnern
Mit uns an Ihrer Seite ist E-Mobility nicht mehr weit. Im Gegenteil, es wird zum Heimspiel. Unsere Experten für Elektromobilität kommen gerne bei Ihnen vorbei und klären gemeinsam mit Ihnen eventuelle Fragen oder beraten Sie unverbindlich über Ihre persönlichen Möglichkeiten für Ladeinfrastruktur und Co. Sprechen Sie uns einfach an.
Elektro Keßler GmbH
Im Ballenmoos 24/1
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Fachmarkt mit Serviceannahme für Haus- und Elektrogeräte
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